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   VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18   

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VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18 (https://dejure.org/2019,12796)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2019 - 12 B 84/18 (https://dejure.org/2019,12796)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2019 - 12 B 84/18 (https://dejure.org/2019,12796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO, § 9 BeamtStG
    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung; Deutsche Telekom AG; höherwertige Tätigkeit; Stellenbesetzung; Recht der Bundesbeamten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen A...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Vielmehr ist die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage sogar unzulässig (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015, - 2 C 27.14 - und vom 21.03.2007, - 2 C 2.06 -, beide juris).

    Gänzlich entbehrlich dürfte eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann sein, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung "auf Null" - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, - 2 C 27.14 - OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2016, - 1 B 1513/15 -, beide juris).

  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 12 B 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Schon die Art und Weise der Vornahme dieser Zuordnungen bedarf einer - nicht nur pauschalen - Begründung (VG Schleswig, Beschluss vom 21.02.2017 - 12 B 55/16 - Juris Rn. 25 f.).

    Das Gericht hat in dem vorherigen Verfahren des Antragstellers (Az: 12 B 55/16 - Juris Rn. 27) in der Beförderungsrunde 2016 unter vergleichbaren tatsächlichen Umständen bereits ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 - Juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - Juris Rn. 20).

    Aus diesem Grund muss der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit bei Erstellung der dienstlichen Beurteilung besondere Bedeutung zukommen, die auch zu einer entsprechenden Besserbeurteilung führen kann (OVG Saarlouis, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 B 249/15 - Juris Rn. 28; OVG Münster, Beschluss vom 18.06.2015 - 1 B 146/15 - Juris Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 und vom 26.06.1980 - 2 C 8.78).

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Demnach entspricht die beste Notenstufe der Einzelbewertungen nicht automatisch der besten Stufe der Gesamtbewertung, sondern kann im Rahmen der Gesamtbewertung auch "nur" etwa die zweitbeste Notenstufe rechtfertigen (OVG NRW, Beschluss vom 04.04.2016, - 1 B 1514/15 - vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015, - 6 CE 15.2233 -, beide Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Demnach entspricht die beste Notenstufe der Einzelbewertungen nicht automatisch der besten Stufe der Gesamtbewertung, sondern kann im Rahmen der Gesamtbewertung auch "nur" etwa die zweitbeste Notenstufe rechtfertigen (OVG NRW, Beschluss vom 04.04.2016, - 1 B 1514/15 - vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015, - 6 CE 15.2233 -, beide Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2016 - 1 B 1513/15

    Vorläufige Untersagung des Besetzung von ausgewiesenen und zu besetzenden

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Gänzlich entbehrlich dürfte eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann sein, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung "auf Null" - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, - 2 C 27.14 - OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2016, - 1 B 1513/15 -, beide juris).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 - Juris Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten nach einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - Juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Vielmehr ist die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage sogar unzulässig (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015, - 2 C 27.14 - und vom 21.03.2007, - 2 C 2.06 -, beide juris).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier: Beurteilungsrichtlinien für die bei der Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 19.12.2013 in der Fassung vom 24.08.2018), sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - Juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 - Juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2000 - 3 L 221/98 - Juris Rn. 54).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 18.12.2017 - 12 B 22/17

    Konkurrenz um eine Beförderungsplanstelle der Wertigkeit A 16

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2000 - 3 L 221/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20

    Dienstliche Beurteilung von Telekombeamten - hinreichende Konkretisierung von

    Dass aber die Gesamturteile in den zur Auswahl herangezogenen dienstlichen Regelbeurteilungen des Antragsstellers (nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. April 2019 - 12 B 84/18 - nachgebessert) vom 7. Oktober/16. Oktober 2019 und der beiden Beigeladenen (jeweils undatiert), alle den Beurteilungszeitraum vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2017 betreffend, nicht die erforderliche Begründungstiefe aufweisen und nicht den o. g. Anforderungen gerecht werden und damit nicht Grundlage des nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlichen Leistungsvergleichs sein können, hat der Antragsteller nicht substanziiert dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO).
  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 81/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Am 13. Dezember 2018 stellte der Antragsteller hiergegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az. 12 B 84/18).

    Hinsichtlich des übrigen Vortrags des Antragstellers verweist die Kammer auf folgende, im Beschluss vom 23. April 2019 (Az. 12 B 84/18) getroffenen und weiterhin für zutreffend erachteten Ausführungen:.

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

    In den letztgenannten Fällen ist dies bei der Beurteilung zu berücksichtigen und führt zu einer Anhebung bzw. Absenkung der Einzelnoten und der Gesamtnote (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 23. April 2019 - 12 B 84/18 - OVG Thüringen, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, beide zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 23.11.2020 - 12 B 62/20

    Beförderungen

    Denn dieser Umstand kann zu einer besseren Beurteilung führen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23.04.2019 - 12 B 84/18 - juris Rn. 36 mit weit. Nachw.).
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